Transparente Preise. Persönliche Zeit.
Im Physio Raum nehmen wir uns die Zeit, die Ihre Behandlung verdient.
Ersttermin
60 Minuten
Der Ersttermin bildet die Grundlage für Ihre weitere Behandlung. In dieser Zeit erfolgen:
- Ein ausführliches Gespräch (Anamnese) zu Ihren Beschwerden und Zielen
- Eine funktionelle Untersuchung und Befunderhebung
- Eine erste physiotherapeutische Behandlung
- Individuelle Empfehlungen und ggf. erste Übungen für Ihren Alltag
Bitte beachten Sie, dass die 60 Minuten auch die therapeutische Dokumentation sowie organisatorische Abläufe umfassen. Die reine Behandlungszeit kann daher je nach Anliegen variieren.
Mir ist es wichtig, ausreichend Zeit für eine individuelle und ganzheitliche Betreuung einzuplanen, um Ihre Beschwerden gezielt analysieren und behandeln zu können.
Vor Beginn der ersten Behandlung wird die Honorarvereinbarung gemeinsam in der Praxis besprochen und unterzeichnet.
Im Anschluss an den Ersttermin besprechen wir gemeinsam, wie die weitere Therapie sinnvoll gestaltet werden kann. Je nach Beschwerdebild können Folgetermine beispielsweise auch in einem 45-Minuten-Setting erfolgen.
Folgetermin
45 Minuten
Aufbauend auf dem Ersttermin wird die Behandlung im 45-Minuten-Setting fortgeführt – mit Fokus auf gezielte Therapie, Verlaufskontrolle und individuelle Übungen für Ihren Alltag.
Privatpraxis & Heilpraktikerin für Physiotherapie
Die Behandlung erfolgt auf physiotherapeutischer und heilpraktischer Grundlage. Als Privatpatient:in können Sie sowohl mit einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) als auch ohne Rezept zu mir kommen.
Als sektorale Heilpraktikerin für Physiotherapie ist es mir möglich, Sie direkt zu untersuchen und zu behandeln – ohne ärztliche Verordnung. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker).
Eine Erstattung der Kosten ist bei Privatpatient:innen und je nach Tarif möglich. Auch Selbstzahler mit entsprechender Zusatzversicherung (Heilpraktikerleistungen) können eine teilweise Erstattung erhalten. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung über mögliche Erstattungen.
Unabhängig von der Erstattung ist das vereinbarte Honorar vollständig von Ihnen zu begleichen – auch dann, wenn die Kosten nur teilweise oder nicht übernommen werden.
